Mit der Kennzeichnung CC – Some rights reserved (CC= Creative Commons) können Urheber ihre Werke versehen, wenn sie einen Teil ihres Urheberrechts nicht beanspruchen und so anderen die Nutzung ihrer Werke grundsätzlich erlauben möchten. Dabei werden verschiedene Einschränkungen unterschieden:
CC-BY = der Name des Urhebers muss genannt werden (Mindestbedingung)
CC-SA = Share-Alike – die Weitergabe muss unter denselben Lizenzbedingungen erfolgen
CC-ND = No derivative work / keine Bearbeitung – das Werk darf nicht verändert, bearbeitet oder abgewandelt werden
CC-NC = non commercial – das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden
Diese Module lassen sich miteinander kombinieren, also zum Beispiel CC-BY-ND für ein Werk, dass unter
Nennung des Urhebers genutzt, aber nicht verändert werden darf. Achten Sie also nicht nur darauf, ob ein
Werk Creative Commons lizensiert ist, sondern schauen Sie stets genau hin, welche Lizenz verwendet wird.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, seine Werke als Public Domain (Allgemeingut) zu erklären. Damit stehen sie jedem für alle Zwecke ohne Einschränkung zur Verfügung. Creative Commons versucht hierfür die Lizenz CC0 zu etablieren, diese ist allerdings in Deutschland noch nicht juristisch überprüft.